Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 10. August 2023 | Teil römisch zwei |
238. Kundmachung: | Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand und Büroflächen-Mieten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 4, BHG 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2012,, zuletzt geändert durch die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2022,, werden die in Anlage 2 und Anlage 3 festgelegten Werte entsprechend den folgenden Übersichten aktualisiert.
Brunner