BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 29. Juni 2023

Teil römisch zwei

206. Verordnung:

Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission

206. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 9, des Energie-Control-Gesetzes – E-ControlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2022,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Paragraph eins,

Jedem Mitglied der Regulierungskommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

Paragraph 2,

Jedem Mitglied der Regulierungskommission, das nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

Paragraph 3,

Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.

Paragraph 4,

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Sitzungsgelder der Regulierungskommission, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2011,, außer Kraft.

Gewessler