Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 22. Mai 2023 | Teil römisch zwei |
153. Verordnung: | Änderung der Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind |
Auf Grund des Paragraph 22, Absatz 3, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2019,, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird nach dem Muster für das Gütesiegel „Personenbeförderung PKW“ folgendes Muster für das Gütesiegel „Psychosoziale Beratung“ eingefügt:
„
“
Kocher