Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. Juni 2023 | Teil römisch drei |
95. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Namibia am 8. Juni 2023 seine Annahmeurkunde in Bezug auf die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2023,) hinterlegt.
Edtstadler