Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 24. Jänner 2023 | Teil römisch drei |
9. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Ukraine am 5. Jänner 2023 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 274 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2022,) hinterlegt.
Edtstadler