BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 8. Mai 2023

Teil römisch drei

67. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechtenstein über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

67. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechtenstein über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

Auf Grund des Paragraph 10, des Bundesgesetzblattgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechtenstein über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2001,, wird dahingehend berichtigt, dass es bei den Namen der Unterzeichner statt „Schlögl“ richtig „Strasser“ und statt „Koller“ richtig „Metzler-Arnold“ zu lauten hat.

Edtstadler