Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. April 2023 | Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Zypern am 17. März 2023 die anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalte zu Artikel 44, Absatz eins, Litera e,, Absatz 3 und 4 sowie zu Artikel 59, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2022,) zurückgezogen und den Vorbehalt hinsichtlich Artikel 30, Absatz 21, des Übereinkommens ab 1. März 2023 für weitere fünf Jahre verlängert.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 200/2017 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].