Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. April 2023 | Teil römisch drei |
57. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ständigen Schiedshof über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Amtssitzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 21, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 24. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2023 in Kraft.
Edtstadler