BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 29. März 2023

Teil römisch drei

53. Kundmachung:

Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht

53. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2022,) gemäß seinem Artikel 89, Absatz eins, mit 1. Juni 2023 in Kraft.

Neben Österreich haben bis zum 17. Februar 2023 folgende weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Übereinkommen ratifiziert:

Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (europäischer Teil), Portugal, Schweden, Slowenien.

Edtstadler