BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 29. März 2023

Teil römisch drei

51. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

51. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Schweiz am 17. März 2023 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2022,) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 17. September 2023 wirksam.

Edtstadler