Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 29. März 2023 | Teil römisch drei |
51. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Schweiz am 17. März 2023 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2022,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 17. September 2023 wirksam.
Edtstadler