Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 20. Jänner 2023 | Teil römisch drei |
5. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Artikel 11, Absatz 3, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1330 Ausschussbericht 1391 Sitzung 149,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10941 Sitzung 939,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Polnische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Polnische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.,
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl.Nr. 473/1989 idF BGBl. III Nr. 216/2018.