Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 21. März 2023 | Teil römisch drei |
41. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2022,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: | |
Deutschland | 12. Jänner 2023 | |
Island | 6. Dezember 2022 | |
Deutschland und Island haben anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde eine Erklärung nach Artikel 16, Absatz 4, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 218].