Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 13. März 2023 | Teil römisch drei |
33. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen |
Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2019,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Namibia | 25. Februar 2022 | |
Südsudan | 15. Februar 2023 | |
Edtstadler