Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 28. Februar 2023 | Teil römisch drei |
22. Kundmachung: | Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Ungarn am 13. Februar 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2021,) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. April 2023 wirksam.
Edtstadler