Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 11. Dezember 2023 | Teil römisch drei |
201. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus |
Die Niederlande haben am 8. November 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Nr. 446 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2022,) mit Wirkung vom selben Tag auf Curaçao erklärt und dabei folgenden Vorbehalt angebracht:
„Gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Übereinkommens behält sich Curaçao das Recht vor, die Auslieferung im Hinblick auf die in Artikel eins, des Übereinkommens genannten Straftaten abzulehnen, eingeschlossen der Versuch oder die Beteiligung an einer solchen Straftat, die es als politische Straftat oder als eine mit einer politischen Straftat zusammenhängende Straftat ansieht.“
Edtstadler