BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 6. Dezember 2023

Teil römisch drei

200. Kundmachung:

Teilweise Suspendierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

200. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die teilweise Suspendierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Durch Verbalnote vom 8. August 2023 hat die Regierung der Russischen Föderation die teilweise Suspendierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2019,, ausgesprochen. Mit Kundmachung sind die Artikel 5 bis einschließlich Artikel 22,, Artikel 24,, die Artikel 26 Punkt eins und Artikel 26 Punkt 2, dieses Abkommens sowie die folgenden Bestimmungen des Protokolls zu diesem Abkommen bis auf weiteres als suspendiert anzusehen: Ergänzung zu Artikel 5,, Ergänzung zu Artikel 6,, Ergänzung zu Artikel 7,, Ergänzung zu den Artikel 7 und 9 sowie Ergänzung zu Artikel 25,

Edtstadler