Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 5. Dezember 2023 | Teil römisch drei |
193. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Turkmenistan am 14. November 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2022,) hinterlegt.
Edtstadler