Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 5. Dezember 2023 | Teil römisch drei |
191. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 20. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 2022,) hinterlegt.
Edtstadler