Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 5. Dezember 2023 | Teil römisch drei |
189. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 20. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2021,) hinterlegt.
Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Libanons1 zum Übereinkommen am 28. Mai 2020 einen Einspruch2 erhoben.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 38/2020 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER XVIII.11].
2 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.11].