Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 17. November 2023 | Teil römisch drei |
184. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Deutschland am 31. Oktober 2023 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2022,) angebrachten Vorbehalt1 teilweise zurückgenommen.
Der verbleibende Vorbehalt lautet folgendermaßen:
„Die Bundesrepublik Deutschland bringt einen Vorbehalt im Hinblick auf Artikel 5, Absatz 2, Litera a, dahingehend an, dass die Zuständigkeit des Ausschusses nicht für Mitteilungen gilt,
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 253/1994.