Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 14. November 2023 | Teil römisch drei |
176. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 21. September 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2022,) hinterlegt und dabei Erklärungen zur Anwendung des Übereinkommens abgegeben sowie den Vorbehalt erklärt, dass Artikel 7, Absatz 4, des Übereinkommens auf Singapur nicht anwendbar ist.1
Überdies hat Singapur notifiziert, durch die Protokolle römisch eins und römisch drei des Übereinkommens gebunden zu sein.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVI.2].