Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 17. Oktober 2023 | Teil römisch drei |
167. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Äquatorialguinea am 4. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2023,) hinterlegt.
Edtstadler