Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 17. Oktober 2023 | Teil römisch drei |
165. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 21, Absatz 2, des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1983,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2011,) die Erstreckung des Anwendungsbereichs dieses Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 18. Dezember 2020 auf Gibraltar erklärt.
Edtstadler