Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 9. Oktober 2023 | Teil römisch drei |
160. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan am 27. September 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2022,) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch Artikel 66, Absatz 2, des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 68, Absatz 2, für Bhutan mit 27. Oktober 2023 in Kraft.
Edtstadler