Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 29. August 2023 | Teil römisch drei |
136. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2022,) hinterlegt und dabei unter Bezugnahme auf Artikel 92, Absatz eins, erklärt, dass Teil römisch drei dieses Übereinkommens (Warenkauf) für Saudi-Arabien nicht verbindlich ist.
Edtstadler