BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 29. August 2023

Teil römisch drei

136. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

136. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2022,) hinterlegt und dabei unter Bezugnahme auf Artikel 92, Absatz eins, erklärt, dass Teil römisch drei dieses Übereinkommens (Warenkauf) für Saudi-Arabien nicht verbindlich ist.

Edtstadler