Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 29. August 2023 | Teil römisch drei |
131. Kundmachung: | Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 2. August 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2023,) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. Oktober 2023 wirksam.
Edtstadler