BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 29. August 2023

Teil römisch drei

131. Kundmachung:

Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 2. August 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2023,) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. Oktober 2023 wirksam.

Edtstadler