BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 20. Juli 2023

Teil römisch drei

117. Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1903, Ausschussbericht 1998 Sitzung 209,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11227 Sitzung 953,, )

117.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts

[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. Juni 2023 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, für Österreich mit 28. Juli 2023 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Vertragsmitgliedstaaten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2022,) das Protokoll ratifiziert, angenommen oder genehmigt:

Belgien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (europäischer Teil), Portugal, Schweden und Slowenien.

Nehammer