Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 17. Juli 2023 | Teil römisch drei |
113. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung |
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Australien das Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2022,) ratifiziert und gemäß Artikel 2, Absatz eins, des Übereinkommens das Mindestalter von 15 Jahren angegeben sowie gemäß Artikel 3, das Mindestalter für die Zulassung zur Untertagearbeit auf das vollendete 16. Lebensjahr festgelegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 3, für Australien mit 13. Juni 2024 in Kraft.
Edtstadler