BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 6. Juli 2023

Teil römisch drei

104. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen

104. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Island am 20. Jänner 2023 das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Protokolls vom 9. September 1998 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1998, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 143 aus 2019,) angenommen. Das Übereinkommen ist für Island am 1. Mai 2023 in Kraft getreten.

Edtstadler