BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 13. April 2022

Teil römisch eins

53. Bundesgesetz:

Änderung des Innovationsstiftung-Bildung-Gesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 2330/A Ausschussbericht 1371 Sitzung 147. Bundesrat:, Ausschussbericht 10930 Sitzung 939.)

53. Bundesgesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz (ISBG), Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 2017,, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, wird die Wortfolge „durch kompetitive“ durch die Wortfolge „insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 3, Absatz eins, lautet:

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung insbesondere
    1. Ziffer eins
      Förderungen vergeben,
    2. Ziffer 2
      jährlich eine Landkarte der Bildungsinnovationen (Paragraph 15,) erstellen,
    3. Ziffer 3
      Gütesiegel für Bildungsinnovationen (Paragraph 16,) vergeben,
    4. Ziffer 4
      strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung durchführen sowie
    5. Ziffer 5
      Innovationspartnerschaften eingehen, in deren Rahmen zweckgewidmete Zuwendungen an die Stiftung für qualitätsgesicherte Förderungen vorgenommen werden.“

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 3, wird nach Absatz eins, folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Mittel, die für Zwecke gemäß Absatz eins, Ziffer 5, bereitgestellt werden, unterliegen nicht der Obergrenze gemäß Paragraph eins, Absatz eins,

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 10, Absatz 10, wird nach der Ziffer 9, folgende Ziffer 10, eingefügt:

  1. Ziffer 10
    das Qualitätssicherungsverfahren bei der Vergabe von Förderungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins,, sofern es sich nicht um Ausschreibungen handelt.“

Van der Bellen

Nehammer