BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 31. Oktober 2022

Teil römisch eins

168. Bundesgesetz:

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 2720/A Ausschussbericht 1688 Sitzung 178,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11087 Sitzung 946,, )

168. Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2022, wird wie folgt geändert:

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 8, angefügt:

  1. Absatz 8,Von Absatz eins, Ziffer 3 und 5 kann nach Anhörung des Regionalbeirates abgesehen werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe, wie zB ein geringer Grad des Verschuldens oder eine kurze Dauer des Verstoßes vorliegen und der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen getroffen hat, um weitere Verstöße zu verhindern.“

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 34, Absatz 54, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2022, erhält die Bezeichnung „55“ und es wird folgender Absatz 56, angefügt:

  1. Absatz 56,Paragraph 4, Absatz 8, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 168 aus 2022, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Van der Bellen

Nehammer