1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (Sammelplätze, Fluchtwege, verbotene Bereiche usw.).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie die betrieblichen Prozesse geben (zB Warenfluss).
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche, Mitbewerber/Mitbewerberinnen) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für ihren effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen bzw. Gewerken (zB zertifizierte Fachkräfte) übernommen werden müssen, identifizieren.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.5.10eins Punkt 5 Punkt 10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Deadlines, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.5.11eins Punkt 5 Punkt 11 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie zB Ausbildnerinnen/Ausbildnern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Lieferantinnen/Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten, im Bewusstsein, dass sie als Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Lehrbetriebs wahrgenommen wird.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 berufsadäquate und betriebsspezifische fremdsprachige Dokumente interpretieren (zB aus englischsprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich beurteilen, Beschädigungen erkennen und weiterführende Maßnahmen setzen (melden, einfache Beschädigungen in Stand setzen bzw. beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen).
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen (zB Ersthelfer/Ersthelferin) geben.
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berufsbezogene Gefahren, wie zB Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen, Notrufnummer wählen, Ersthelfer/Ersthelferin verständigen).
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Gefahren und Risiken auf verschiedenen Endgeräten (zB PC, Smartphone, Tablet) erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Software oder digitale Tools kompetent verwenden, zB zur Dokumentation.
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sich in der innerbetrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Informationssuche und -bewertung |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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4. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
4.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften, unterschiedlicher Metalle (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle) und Halbzeuge (zB Bleche, Flach-Profile, Winkel-Profile, T-Profile, U-Profile, Rund-Profile, Vierkant-Profile) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Metalle identifizieren und mittels Werkstattprüfungen, insbesondere Sichtprüfungen und zB Funkenproben, Biege- und Bruchflächenprüfungen bestimmen.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 für die anstehenden Arbeiten geeignete Metalle, unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, der technischen Anforderungen oder Vorgaben (zB Normen, Zeichnungen) auswählen und anfordern.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 den Einfluss von Wärmebehandlungsprozessen auf die Eigenschaften von verschiedenen Metallen erläutern.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 unterschiedliche Kühl- und Schmierstoffe anhand ihrer Eigenschaften, Anwendungen und Ein- satzgebiete unterscheiden sowie für unterschiedliche Verwendungszwecke fachgerecht verwenden.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 den Unterschied von verschiedenen Oberflächenbehandlungs- oder -beschichtungsmethoden (zB chemisch, elektrochemisch, mechanisch) und deren Einfluss auf die Eigenschaften von metallischen Oberflächen erläutern.
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 die Ursachen von Korrosion erläutern, verschiedene Korrosionsarten erkennen und passende Korrosionsschutzmaßnahmen anwenden.
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4.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen lesen und daraus benötigte Informationen (zB bezüglich nächster Arbeitsschritte, Maschinenbedienung, Einsatzgebiete von Werkstoffen) entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen.
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Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle interpretieren und daraus not- wendige Informationen zu benötigten Werkstoffen, Hilfsmitteln, Maschinenelementen, Fertigungsverfahren und Fügetechniken, insbesondere aus Angaben zu Toleranzen und Passungen entnehmen.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen und Zeichnungen oder 3D- Modellen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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4.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Prüf- und Messmitteln (zB Maßstäbe, Haarlineale, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) erklären.
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unterschiedliche Prüf- und Messmittel (zB Maßstäbe, Haarlineale, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) auftragsbezogen unter Berücksichtigung betriebsinterner Qualitätssicherungsvorgaben auswählen sowie bei Prüfungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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geeignete Prüf- und Messmittel zur Längenprüfung auftragsbezogen verwenden.
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bei Prüfungen und Messungen ermittelte Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren.
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5. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
5.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins fachgerechte Schraubverbindungen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen, passende Schraubverbindung (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart usw.) für die jeweilige Aufgabe anwenden.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 weitere Fügetechniken insbesondere Kleben und Pressen auswählen und mit geeigneten Werk- zeugen oder Geräten anwenden.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 für das Zuschneiden von Werkstoffen für die Produktion geeignete Trennverfahren, insbesondere Schneiden und Sägen auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
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5.1.45 Punkt eins Punkt 4 verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen.
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5.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen, Maschinen, Materialien usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich gewährleisten, diese auf Beschädigungen prüfen, einfache Beschädigungen selbst in Stand setzen bzw. beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen.
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einfache technische Berechnungen in Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten durchführen (zB Drehzahl, Vorschub, Masse).
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das allgemeine Prinzip von Maschinenelementen, insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Nieten, Lager, Führungen und Wellen, sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern.
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einen Überblick über verschiedene Fertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Füg- en, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern) geben, zB Alternativen zu zerspanenden Verfahr- en aufzeigen, wie Additive Verfahren (zB 3D-Druck).
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Bauteile aus Metall mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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betriebsspezifische Maschinen rüsten und in Betrieb nehmen.
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Verschleißursachen bei berufsspezifischen Werkzeugen identifizieren und deren Auswirkung auf die Standzeit erklären.
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Verschleiß an berufsspezifischen Werkzeugen erkennen und diese bei Bedarf schleifen und aufarbeiten.
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Bauteile aus Metall mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
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6. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
6.1 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die Konsequenzen für den Produktionsfortschritt, die durch mangelhafte Ausführung von Auf- gaben entstehen, erkennen und darstellen.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Auswirkungen von Prüfergebnissen außerhalb von Toleranzbereichen auf den Fertigungsprozess erkennen sowie Vorgaben zur Einhaltung von Toleranzen im eigenen Tätigkeitsbereich umsetzen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
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Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
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einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen und mögliche Alternativen vorschlagen.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
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8.1.58 Punkt eins Punkt 5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: Metallaktivgasschweißen (MAG), Metallinertgasschweißen (MIG) und Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)) schweißen.
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 die Schweißnähte mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen nachbearbeiten, um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
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8.1.88 Punkt eins Punkt 8 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
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das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
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das allgemeine Prinzip von Achsen, Kupplungen, Trieben und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern.
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Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Führungen, Lager, Achsen, Wellen, Kupplungen, Triebe, Zahnräder) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
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Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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Metalle wie zB Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen.
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die Anwendungen und Einsatzgebiete von Feinstbearbeitungsverfahren wie zB Polieren, Honen oder Läppen erläutern.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
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Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten, Drehen, Fräsen.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
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einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Maschinen und Anlagen zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Inbetriebnahme beheben.
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mechanische Mängel und Fehler an Bauteilen oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen.
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Bauteile oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen, Einsatzgebiete und Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 pneumatische und hydraulische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 pneumatische und hydraulische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.1.79 Punkt eins Punkt 7 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
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9.1.89 Punkt eins Punkt 8 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
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9.1.99 Punkt eins Punkt 9 Programme zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungsanlagen speichern und laden.
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9.1.109 Punkt eins Punkt 10 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern).
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9.1.119 Punkt eins Punkt 11 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB Computer-aided manufacturing (CAM), computer-integrated manufacturing (CIM)) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.129 Punkt eins Punkt 12 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
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9.1.139 Punkt eins Punkt 13 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
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9.1.149 Punkt eins Punkt 14 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
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die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die Bedeutung der Abnahme einer Maschine oder Anlage für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter samt Freigabe beschreiben.
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die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern.
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Maschinen und Anlagen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
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die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Maschinen und Anlagen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen.
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die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Anwendungen und Einsatzgebiete im Betrieb zur Anwendung kommender Dämm-, Dicht- und Isoliermaterialien erklären.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
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Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die betriebsspezifischen Prüf- und Messmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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8.1.58 Punkt eins Punkt 5 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 mit genormten Schweißpositionsbezeichnungen und Schweißverfahrenskennzahlen arbeiten.
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen.
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8.1.88 Punkt eins Punkt 8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
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8.1.98 Punkt eins Punkt 9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (zB Economic Commission for Europe-Regeln (ECE) R48 Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen, ECE R58 Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr Anbau, ECE R73 Seitenschutz von Lastkraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern, ECE R91 Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, ECE R142 Montage von Reifen) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
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das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
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betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
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Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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Metalle wie zB Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen.
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Metalle mit Maschinen stanzen.
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Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafel- scheren) bearbeiten.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
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Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Abkanten, Trennen, Drehen, Fräsen, Bohren.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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einfache Blechabwicklungen berechnen und konstruieren sowie diese mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden.
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Aufbauteile für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
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einzelne Aufbauteile zu Fahrzeugkonstruktionen zusammenbauen und montieren, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben.
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Mängel an Fahrzeugkonstruktionen, die eine Abnahme verhindern würden, finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen.
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an fertigen Fahrzeugkonstruktionen nach Vorgabe die Bremsanlage einbauen, einstellen und überprüfen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Elektrotechnik, Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme im Rahmen des Fahrzeugbaus geben.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 elektrotechnische Unterlagen lesen und daraus benötige Informationen entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 V (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwände) montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen.berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 römisch fünf (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwände) montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 V (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwänden) finden und beheben.Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 römisch fünf (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwänden) finden und beheben.
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9.1.79 Punkt eins Punkt 7 pneumatische bzw. elektropneumatische oder hydraulische bzw. elektrohydraulische Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben.
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9.1.89 Punkt eins Punkt 8 Mängel an pneumatischen bzw. elektropneumatischen oder hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion finden und beheben.
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9.1.99 Punkt eins Punkt 9 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
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9.1.109 Punkt eins Punkt 10 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.119 Punkt eins Punkt 11 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
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die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die Durchführung von Fertigungskontrollen an Aufbauteilen anhand vorgegebener Prüfmerk- male erläutern.
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Aufbauteile und Fahrzeugkonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
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die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Fahrzeugkonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Fertigungsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Fertigungsparametern) umsetzen.
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die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Anwendungen und Einsatzgebiete im Betrieb zur Anwendung kommender Dämm-, Dicht- und Isoliermaterialien erklären.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
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Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
|
die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 Brennschneiden und weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
8.1.68 Punkt eins Punkt 6 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen.
|
8.1.88 Punkt eins Punkt 8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
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8.1.98 Punkt eins Punkt 9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
|
einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
|
das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
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betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
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Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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Metalle wie zB Bleche, Rohre, Profile und Stabwerkstoffe unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.
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Metalle mit Maschinen stanzen und pressen.
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Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafel- scheren) bearbeiten.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweiß-konstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen (zB CNC-Maschinen) einfache Pro-gramme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
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Bauteile aus Metall und Kunststoff mit konventionellen oder computerunterstützten Maschinen bearbeiten insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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komplexe Blechabwicklungen unter Beachtung von Parametern wie Walzrichtung, Rückfedern, Querschnittsänderungen oder Biegeradien berechnen und konstruieren sowie diese mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden sowie Fehler erkennen und beheben.
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einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
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einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben.
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für unterschiedlichste Montagesituationen die Materialien für den geeigneten Bauanschluss auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben.
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Mängel an Metallbau- und Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben.
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Metallbau- und Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden (zB mittels Multimeter).
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt deren Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen).
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
|
9.1.79 Punkt eins Punkt 7 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.89 Punkt eins Punkt 8 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
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9.1.99 Punkt eins Punkt 9 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
|
9.1.109 Punkt eins Punkt 10 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
|
die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die Bedeutung einer Freigabe einer Metallbau- und Blechkonstruktion für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben.
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die Durchführung von Fertigungskontrollen an Konstruktionsteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
|
Konstruktionsteile und Metallbau- und Blechkonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
|
die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Metallbau- und Blechkonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Fertigungsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Fertigungsparametern) umsetzen.
|
die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 den Einfluss von Wärmebehandlungsprozessen auf die Eigenschaften von verschiedenen Metallen erläutern.
|
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
|
Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
|
per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.
|
7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
|
die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
|
einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
|
8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 Brennschneiden und weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
8.1.68 Punkt eins Punkt 6 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
|
8.1.78 Punkt eins Punkt 7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MAG und WIG) schweißen.
|
8.1.88 Punkt eins Punkt 8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
|
8.1.98 Punkt eins Punkt 9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN EN ISO 13920 BF, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
|
einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
|
das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
|
betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
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Metalle mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen.
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Metalle mit Maschinen stanzen oder pressen.
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Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafel- scheren) bearbeiten.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
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Metalle mit betriebsspezifischen computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
|
einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
|
einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Stahlbaukonstruktionen (zB Hallen, Vordächer, Portale, Kräne, Behälter, Tore, Tragkonstruktionen, Aufzugsschächte, Überdachungen, Podeste) zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Bauteile und Baugruppen für elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe einbauen und montieren.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.79 Punkt eins Punkt 7 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
|
9.1.89 Punkt eins Punkt 8 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
|
9.1.99 Punkt eins Punkt 9 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
|
9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
|
die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Waren-lagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die Bedeutung einer Freigabe einer Stahlbaukonstruktion für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben.
|
die Durchführung von Fertigungskontrollen an Konstruktionsteilen anhand vorgegebener Prüf-merkmale erläutern.
|
Konstruktionsteile und Stahlbaukonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
|
die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe darstellen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 anhand von Glüh- und Anlassfarben Rückschlüsse auf den Wärmebehandlungsprozess von Stählen ziehen.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 das für das Erreichen der jeweiligen Härte für verschiedene Metalle geeignete Wärmebehandlungsverfahren auswählen und anwenden (zB Härten und Anlassen von Werkzeugstählen).
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins die grundlegende Geschichte des Schmiedehandwerkes von alten Techniken über Stilkunde bis zur heutigen Schmiedetechnik in Handwerk und Industrie erläutern.
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Skizzen (zB Bauteile, kreative Entwürfe) und fertigungsgerechte Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen und Zeichnungen oder 3D-Modellen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden. (Industrieschmied)
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins bei Längenprüfungen erhaltene Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren.
|
einen Überblick über die Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zug- versuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.
|
8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatz-werkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Feuerschweißen, Schutzgasschweißen: MAG und WIG) schweißen.
|
8.1.68 Punkt eins Punkt 6 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
|
8.1.78 Punkt eins Punkt 7 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Meißeln, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben.
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Bauteile mit konventionellen oder computergestützten Maschinen bearbeiten.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren.
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das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren aus- wählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben.
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das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren aus- wählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben.
|
Biege, Stanz- und Presswerkzeuge zusammenbauen, justieren, in Betrieb nehmen und prüfen.
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mechanische und thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächige Teile aus dünnen Blechen auswählen und anwenden.
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten (Kunst- und Werkzeugschmied).
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Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) und Teile davon durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) nach Zeichnung, Muster und Schablone und in Gesenken herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben.
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hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten, die Nutzung von Sensoren.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche von Automatisierungstechnik im Bereich der Schmiedetechnik erklären.
|
9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
|
die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die Bedeutung der Freigabe eines Schmiedeproduktes für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben.
|
die Durchführung von Fertigungskontrollen an Schmiedeprodukten anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
|
Schmiedeprodukte bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
|
die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
|
|
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
|
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
|
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen.
|
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen.
|
7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
|
Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
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einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.
|
einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen und mögliche Alternativen vorschlagen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 mit im Betrieb verwendeten Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, WIG) schweißen.
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
|
einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
|
das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
|
das allgemeine Prinzip von Achsen und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern.
|
betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
|
den Einsatz von additiven Verfahren (zB 3D-Druck) in betriebsinternen Anwendungen erläutern und einfache Verfahren im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
|
Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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Metalle mit Handwerkzeugen biegen.
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Metalle mit Maschinen flachschleifen.
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Metalle mit Maschinen stanzen und pressen.
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die Anwendungen und Einsatzgebiete von Feinstbearbeitungsverfahren, wie Polieren, erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
|
die Anwendung und Einsatzgebiete von Funkenerosion erläutern.
|
Bauteile aus Metall wärmebehandeln, insbesondere Härten und Vergüten.
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Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
|
einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
|
für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen.
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Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) zerspanend bearbeiten zB durch Drehen, Fräsen.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
|
Bauteile und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
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Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik zusammenbauen, einstellen, in Betrieb nehmen, prüfen und aufgetretene Mängel beseitigen.
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mechanische Mängel an Werkzeugen und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen.
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Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Anwendungen, Einsatzgebiete und Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
|
9.1.79 Punkt eins Punkt 7 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden.
|
9.1.89 Punkt eins Punkt 8 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern).
|
9.1.99 Punkt eins Punkt 9 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.109 Punkt eins Punkt 10 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
|
9.1.119 Punkt eins Punkt 11 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
|
9.1.129 Punkt eins Punkt 12 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
|
die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die Bedeutung einer Erstbemusterung eines Werkzeuges für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter samt Freigabe beschreiben.
|
die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern.
|
Bauteile und Werkzeuge bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
|
die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Werkzeugen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen.
|
die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
|
|
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins aus Schweißsymbolen und Oberflächenangaben in Skizzen und fertigungsgerechten Zeichnungen oder 3D-Modellen zur Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
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Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
|
Skizzen erstellen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter der Berücksichtigung von Normvorgaben anpassen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
|
7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
|
einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten löten.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 geeignete Schweißverfahren auswählen und dabei den Einfluss von verschiedenen Parametern (zB Schweißwerkstoffe, Zusatzwerkstoffe, Wärmeverhalten, Schweißstoßarten, Schweißkanten, Schweißpositionen, Witterungseinflüsse) berücksichtigen.
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Zusatzwerkstoffen und unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (insbesondere Sauerstoff, Acetylen, Edelgasen und Mischgasen) erklären.
|
8.1.68 Punkt eins Punkt 6 geeignete Schweiß- und Schutzgase und Zusatzwerkstoffe für die anstehenden Schweißarbeiten unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Misch- gase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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8.1.88 Punkt eins Punkt 8 auf Basis der Verfahrensanweisung des jeweiligen Werkstoffes entscheiden, ob eine Vorwärmung für den jeweiligen Schweißvorgang notwendig ist.
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8.1.98 Punkt eins Punkt 9 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
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8.1.108 Punkt eins Punkt 10 mit genormten Schweißpositionsbezeichnungen und Schweißverfahrenskennzahlen arbeiten.
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8.1.118 Punkt eins Punkt 11 in verschiedenen Positionen (insbesondere PA, PB, PF und PC) mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111, Gasschmelzschweißen 311 schweißen um auftragsbezogen Produkte herzustellen.
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8.1.128 Punkt eins Punkt 12 Schweißverfahren (nach Wahl) gemäß ÖNORM EN ISO 9606-1 durchführen.
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8.1.138 Punkt eins Punkt 13 weitere Schweißverfahren insbesondere Pressschweißverfahren – Widerstandspunktschweißen 21, Abbrennstumpfschweißen 24 und Lichtbogenbolzenschweißen 781 erläutern.
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8.1.148 Punkt eins Punkt 14 die Schweißnähte mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen nachbearbeiten, um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
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8.1.158 Punkt eins Punkt 15 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.1.168 Punkt eins Punkt 16 zur Vorbereitung von Schweißfugen oder zum Entfernen mangelhafter Schweißnähte fugenhobeln.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN EN ISO 13920 BF, ÖNORM EN ISO 9606-1) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
|
einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
|
das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
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Metalle mit Handwerkzeugen biegen.
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Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafel- scheren) bearbeiten.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
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Bauteile aus Metall mit betriebsspezifischen computerunterstützten Maschinen bearbeiten.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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einfache Blechabwicklungen mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden.
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hergestellte Bauteile zu Metallkonstruktionen zusammenfügen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
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die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
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Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
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die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
|
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
|
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen.
|
7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
|
Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
|
einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.
|
einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
|
8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
|
8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
|
einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
|
das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
|
das allgemeine Prinzip von Achsen, Kupplungen, Trieben und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern.
|
betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte) an- forderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
|
den Einsatz von additiven Verfahren (zB 3D-Druck) in betriebsinternen Anwendungen erläutern und einfache Verfahren im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
|
Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
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die Anwendung und Einsatzgebiete von betriebsspezifischen Fertigungsverfahren erläutern und anwenden wie zB Rund-, Profil-, Koordinaten-, Flach- und 5-Achsschleifen, Funkenerosion, Laserbearbeitung, Polieren, additive Fertigung.
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Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
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Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
|
einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
|
für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen.
|
Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) zerspanend bearbeiten zB durch Drehen, Fräsen.
|
betriebsspezifische Maschinen warten.
|
die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen fest- stellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins einen Überblick über die Pneumatik und Hydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklärten.
|
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
|
9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden.
|
9.1.59 Punkt eins Punkt 5 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern).
|
9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
|
9.1.79 Punkt eins Punkt 7 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
|
9.1.89 Punkt eins Punkt 8 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
|
9.1.99 Punkt eins Punkt 9 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
|
die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
|
die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern.
|
Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
|
die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess er- läutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen.
|
die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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10. Kompetenzbereich: Digitale Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
das betriebliche Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management (CRM)) und dessen Bedeutung und Auswirkung- en (zB standardisierte Abläufe für spezifische Kunden) für das eigene Unternehmen erläutern.
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die Bestandteile der Selbstkosten von betrieblichen Produkten und den Zusammenhang unter- schiedlicher Parameter (wie zB Personalkosten, Materialkosten, Fertigungsdauer) beschreiben.
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die grundlegenden Funktionen und Aufgaben von Systemen zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie von Manufacturing Execution Systems (MES) zur Steuerung der Produktion erläutern.
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die Bereitstellung und Verwaltung von Numerical Control (NC)-Programmen sowie Fertigungsdaten erläutern und diese für die Produktion von Bauteilen auftragsbezogen abrufen.
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sich in der Softwaresystemlandschaft im Umfeld der digitalen Fertigung zurechtfinden und entsprechende Software oder andere digitale Anwendungen auswählen und verwenden.
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die Funktion und Aufgaben von Werkzeugmanagementsystemen sowie deren Wichtigkeit für die Produktionsqualität (zB für eine fehlerfreie Wertschöpfungskette) beschreiben.
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effiziente Mittel zur Produktionssteigerung (zB Nullpunktspannsysteme) anwenden.
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Bearbeitungssimulationen für den gesamten Ablauf des endgültigen Programms (zB anhand der Postprozessorausgabe) ausführen um zB mögliche Kollisionen oder Beinahe-Kollisionen zwischen dem fertigen Bauteil, dem in Bearbeitung befindlichen Werkstück, Werkzeugen, Spannvorrichtungen und der Werkzeugmaschine zu vermeiden.
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die Möglichkeiten des digitalen Prozessdatentransfers (zB Radio-Frequency Identification (RFID), Bar-Code, DataMatrix-Code, Distributed Numerical Control (DNC)-Anbindung) darstellen.
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die Anbindung von Sub-Systemen (zB Roboter) an NC-gesteuerte Maschinen beschreiben.
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die Bereitstellung von Schnittdaten und deren Optimierung (um zB mehr freier Maschinenkapazität zu erreichen oder Ersparnisse beim Drehen, Fräsen oder Bohren pro Bauteil zu erzielen) darstellen.
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die grundlegenden Möglichkeiten zur Optimierung der Quell-NC-Programme (zB zur Reduktion von technischen Nebenzeiten) darstellen.
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den Aufbau und die Arbeitsweise von betrieblichen Cobotsystemen auch unter Beachtung der Sicherheitsthematik im Umgang mit Cobots erläutern.
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Programme zur Steuerung von Cobots speichern und laden sowie einfache Programme mittels grafischer Blöcke selbst erstellen.
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einfache Positionier- oder Greifarbeiten mit Cobots durchführen.
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die Möglichkeiten der digitalen Unterstützung (zB Computer-aided quality asurance (CAQ)-Systems, digitale Prüfplanung) des Qualitätsmanagementsystems als auch in der Reklamationsbearbeitung erläutern.
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