1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die wesentlichen Unternehmensuniformen erkennen und deren Funktionszuordnung (zB betriebliche, sicherheits- und notfallrelevante Personen) erklären.
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1.1.6eins Punkt eins Punkt 6 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform und deren Bedeutung).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB regelkonformes Verhalten, Einhaltung von Vereinbarungen).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten (zB Tragen der Uniform unter Bewusstmachung der entsprechenden Außenwirkung).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand ihres Lehrlingseinkommens sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Dienstpläne lesen und einhalten.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 bei Inkraftsetzen des § 20 AZG durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten mögliche arbeitsrechtliche und persönliche Auswirkungen auf die eigene Zeitplanung beachten.bei Inkraftsetzen des Paragraph 20, AZG durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten mögliche arbeitsrechtliche und persönliche Auswirkungen auf die eigene Zeitplanung beachten.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten (zB unterschiedliche Rollen und Funktionen einnehmen).
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 die eigene Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildnerinnen/Ausbildnern, Führungskräften, Kollegeninnen/Kollegen, Kundeninnen/Kunden) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Gepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.
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1.7.4eins Punkt 7 Punkt 4 einen wertschätzenden Umgang in persönlichen als auch digitalen Netzwerken auf betrieblicher Ebene pflegen.
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundeninnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundeninnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.8.4eins Punkt 8 Punkt 4 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Gleichbehandlungsgrundsätze und das Diskriminierungsverbot beachten.
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1.8.5eins Punkt 8 Punkt 5 mit Diversitäten umgehen, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse |
Die Fachkraft kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins die betriebliche Wertschöpfungskette erklären.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 den Wirtschaftskreislauf anhand des Lehrbetriebs in den Grundzügen erklären.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
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1.9.4eins Punkt 9 Punkt 4 den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
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1.9.5eins Punkt 9 Punkt 5 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferanteninnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.9.6eins Punkt 9 Punkt 6 den Beitrag von Eisenbahnverkehrsunternehmen für die allgemeine/öffentliche Mobilität erklären.
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1.9.7eins Punkt 9 Punkt 7 die Auswirkungen der wesentlichen Kennzahlen auf den Lehrbetrieb darstellen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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die Rolle des Lehrbetriebs in Bezug auf ressourcenschonendes Handeln darstellen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen Vorgaben und jene des Lehrbetriebs einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, der/des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Vertrieb, Kundenmanagement, Terminmanagement).
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die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
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Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme in den gängigen Programmen des Lehrbetriebs erstellen).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren (zB die Netiquette in der digitalen Kommunikation wahren).
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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Vorfälle (zB Unregelmäßigkeiten im betrieblichen Ablauf) gemäß den betrieblichen Vorgaben dokumentieren und entsprechende Statistiken anlegen.
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4. Kompetenzbereich: Sicherheitsorientierte Zugbegleitung In den Bereichen Erste Hilfe, Betriebsdienst, Fahrzeugsicherung, Bremsprobe, Fahrtvorbereitung, Verschub, Zugräumung und Zugbegleitung sind dem Lehrling gemäß den §§ 14, 23, 29 bis 32 und §§ 34 bis 35 der Eisenbahneignungs- und Prüfungsverordnung (EisbEPV), BGBl. II Nr. 31/2013, die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.In den Bereichen Erste Hilfe, Betriebsdienst, Fahrzeugsicherung, Bremsprobe, Fahrtvorbereitung, Verschub, Zugräumung und Zugbegleitung sind dem Lehrling gemäß den Paragraphen 14,, 23, 29 bis 32 und Paragraphen 34 bis 35 der Eisenbahneignungs- und Prüfungsverordnung (EisbEPV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2013,, die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. |
4.1 Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.1.14 Punkt eins Punkt eins den Ablauf einer Zugfahrt darstellen und die damit einhergehenden notwendigen Kollegeninnen und Kollegen und deren Tätigkeitsfelder beschreiben (zB Fahrdienstleiterin/Fahrdienstleiter, Triebfahrzeugführerin/Triebfahrzeugführer, Notfallkoordinatorin/Notfallkoordinator, sonstiges Personal am Zug).
| | | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die jeweiligen Signalvorschriften (Signalbuch) anwenden.
| | | x | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 den Wagenaufbau und die UIC-/RIC-Anschriften (UIC – Internationaler Eisenbahnverband; RIC – Unternehmenscode) des Wagenmaterials darstellen.
| | | x | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 die maßgeblichen Komponenten des Wagenmaterials (zB Heizung, Klimaanlage, Sicherheitseinrichtungen, Steuerungen, Lichtanlagen, Toiletten, WLAN) bedienen.
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4.2 Betriebsdienst |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Eisenbahnanlagen unter Berücksichtigung von betriebsüblichen Maßnahmen sicher betreten.
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betriebliche Informationen entgegennehmen bzw. an die zuständige Stelle weitergeben (zB Signale, Befehle).
| | | x | x |
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Notfallmanagement ausüben (zB fachgerechtes Verhalten im Brandfall, Verständigung der Notfallkoordinatorin/des Notfallkoordinators, richtiger Umgang mit beschädigten Geräten).
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beim Ausfall von Licht-, Akustik- oder Schrankenanlagen die Eisenbahnkreuzung mithilfe von Armzeichen bewachen.
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4.3 Fahrzeugsicherung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Fahrzeuge entsichern, kuppeln und sichern.
| | | x | x |
die dafür vorgesehenen Sicherungsmittel handhaben (zB Sicherung der Eisenbahnfahrzeuge mittels Handbremse oder Hemmschuh).
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4.4 Bremsprobe |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.4.14 Punkt 4 Punkt eins die Bauformen und Wirkungsweisen von Bremssystemen darstellen.
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Bremsen an Eisenbahnfahrzeugen bedienen (zB Notbremse im Notfall und Handbremse zur Eisenbahnfahrzeugsicherung).
| | | x | x |
die Funktion und den Zustand der Bremsen der Eisenbahnfahrzeuge überprüfen (zB Durchgangsprüfung) und das Ergebnis der zuständigen Stelle melden.
| | | x | x |
Bremsproben bei unterschiedlichen Bremssystemen durchführen (zB Magnetschienenbremse, Notbremsüberbrückung).
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Maßnahmen, die bei Ausfall von Bremskomponenten durchzuführen sind, darstellen (zB neue Bremsberechnung durchführen, Wagen ausreihen).
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4.5 Fahrt- bzw. Zugvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.5.14 Punkt 5 Punkt eins die Fahrzeug-, Zug- und Nebenfahrtendaten erfassen.
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die Zugdaten mit der Streckenliste und dem Buchfahrplan/Langsamfahrstellen abgleichen und entsprechende Maßnahmen setzen (zB Triebfahrzeugführerin/Triebfahrzeugführer zum Vorziehen über das Bahnsteigende verständigen).
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die Funktion und den Zustand von Eisenbahnfahrzeugen überprüfen (sicherheitsrelevante Einrichtungen, wie Türsteuerung, Feuerlöscher und technische Einrichtungen, wie Licht, Heizung sowie Anschriften von Fahrzeugen).
| | | x | x |
Ergebnisse der Überprüfung in geeigneter Weise an die zuständige Stelle weitergeben.
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die Bremsberechnung durchführen.
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die Auswirkungen einer verminderten Bremsleistung des Zuges (zB Mangel an Bremshundertstel, Mangel an Magnetschienenbremsen) erklären und zu setzende Maßnahmen durchführen.
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die Manipulation von betrieblichen Zugpapieren durchführen.
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die erforderlichen Maßnahmen, die bei Änderungen in der Zugbildung durch fehlerhaftes Wagenmaterial auftreten können, darstellen (zB Wendezuguntauglichkeit, Umfahren mit Triebfahrzeugen).
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4.6 Verschub |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.6.14 Punkt 6 Punkt eins den Verschub durchführen (zB Bedienen von Weichen und Ladegleisschalter) und dabei die Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnverkehr tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern berücksichtigen.
| | | x | x |
entsprechende Maßnahmen zur Unfallverhütung setzen (zB Tragen der Schutzausrüstung, richtiges Verhalten im Gleisbereich).
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Unregelmäßigkeiten und Mängel an Fahrbetriebsmitteln feststellen und der zuständigen Stelle melden.
| | | x | x |
Signale an den Triebfahrzeugführer korrekt übermitteln.
| | | x | x |
ortsfeste technische Einrichtungen (zB Bremsprobeanlagen, Vorheizanlagen) bedienen.
| | | x | x |
Verschubabläufe durchführen (zB betriebliche Koordination, Notfallmanagement).
| | | x | x |
4.7 Zugräumung und Zugbegleitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.7.14 Punkt 7 Punkt eins Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Räumung von Wagen oder Zügen im Auftrag oder im Notfall durchführen sowie die Interventionskette bei Meldung von außergewöhnlichen Ereignissen einhalten und dabei das betriebliche Notfall- und Sicherungsmanagement anwenden.
| | | x | x |
mit außergewöhnlichen Ereignissen (zB Naturereignisse, Betriebsstörungen, Suizid) umgehen und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen.
| | | x | x |
Maßnahmen für die Sicherheit der Bahnbenützenden im Regelbetrieb sowie bei Störungen und Notfällen (zB bei überfüllten Zügen) durchführen.
| | | x | x |
technische Einrichtungen von personenbefördernden Schienenfahrzeugen im Regelbetrieb bedienen sowie bei Störungen und Notfällen mit Kundinnen und Kunden kommunizieren und diesen Hilfe leisten.
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die Freihaltung von Wegen kontrollieren.
| | | x | x |
Unregelmäßigkeiten und Mängel an Fahrbetriebsmitteln (zB Heizung, Licht, Türsteuerung) während des Fahrbetriebs feststellen und geeignete Maßnahmen setzen.
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mit den Kommunikationssystemen im Zug und am Bahnsteig umgehen (zB mit Global Systems for Mobile Communications-Rail (GSM-R), Bordlautsprecher).
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4.8 Erste Hilfe |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.8.14 Punkt 8 Punkt eins die Rettungskette einhalten.
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die erlernten Erste-Hilfe-Maßnahmen umsetzen.
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5. Kompetenzbereich: Kundeninformation und -betreuung |
5.1 Grundlagen des Kundenservice |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.1.15 Punkt eins Punkt eins mit Kundinnen/Kunden professionell und unter Berücksichtigung von interkulturellen Aspekten kommunizieren.
| x | x | | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 Kundenbedürfnisse erheben und darauf abgestimmt mit entsprechender Serviceleistung agieren.
| x | x | x | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 nach Möglichkeit in kritischen Reisesituationen unmittelbar Lösungen anbieten und Alternativen aufzeigen.
| x | x | x | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 spezielle Bedürfnisse und Einschränkungen von Kundinnen und Kunden berücksichtigen.
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5.2 Kundenanfragen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.2.15 Punkt 2 Punkt eins persönliche, telefonische und schriftliche Kundenanfragen entgegennehmen und entscheiden, wie mit diesen zu verfahren ist (zB selbst bearbeiten oder weiterleiten).
| x | x | | |
individuelle Anfragen von Kundinnen/Kunden situationsgerecht beantworten bzw. weitere Anlaufstellen nennen sowie aktuelle Reiseinformationen im Zug und am Bahnsteig zielgruppengerecht kommunizieren (zB Lautsprecherdurchsagen).
| x | | | |
im Social-Media-Bereich Anfragen von Kundinnen/Kunden unter Berücksichtigung von betrieblichen Vorgaben beantworten.
| | | x | x |
Kundinnen/Kunden über Dienstleistungen des Betriebs, etwaiger Partnerunternehmen und sonstiger Verkehrsanbindungen informieren (zB Verkehrsverbünde, Bus, Reiseveranstalter).
| x | | | |
Kundinnen/Kunden verschiedene Informations- und Buchungsmöglichkeiten aufzeigen.
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verschiedene Endgeräte im Rahmen der Kundeninformation verwenden (zB PC, Tablet, Laptop, Handy).
| x | | | |
Informations- und Werbematerialien aushändigen.
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sich über neue Technologien, die im Kundenkontakt zur Anwendung kommen, informieren.
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5.3 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.3.15 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
| x | | | |
Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben, insbesondere der Fahrgastrechte, bearbeiten bzw. weiterleiten (zB Ausstellung von Verspätungsmeldungen).
| | x | x | x |
Deeskalationsstrategien und Konfliktlösungen anwenden.
| x | x | x | x |
5.4 Verkehrsleistungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.4.15 Punkt 4 Punkt eins die Grundlage von Verkehrspolitik und deren Finanzierung erklären.
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Kundinnen/Kunden zu den betrieblichen Verkehrsleistungen informieren (zB Tarife, Fahrpläne, Streckennetz, Ausstattung, Zusatzangebote).
| x | | | |
Informationen zur Störungssituation bewerten und Kundinnen/Kunden über Störungssituationen zielgruppengerecht informieren.
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Kundinnen/Kunden Informationen zu Ersatzangeboten und Transportalternativen geben.
| x | x | | |
Informationen betreffend die Sicherheit an die geeigneten Personen weiterleiten.
| x | x | x | x |
5.5 Reiseberatung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.5.15 Punkt 5 Punkt eins Kundinnen/Kunden über die wichtigsten Reiseziele, Verkehrsverbindungen, Verkehrsbehinderungen sowie über die Saisonzeiten in den bedeutendsten in- und ausländischen Fremdenverkehrsgebieten informieren.
| x | x | x | x |
Kundinnen/Kunden zum Angebot an Reiseleistungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Kriterien beraten (zB Reisearrangements, Destinationen, Reiseveranstalter, klimaneutrales Reisen).
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Reisekataloge und digitale Medien bei der Kundeninformation einsetzen.
| | x | | |
6. Kompetenzbereich: Vertrieb |
6.1 Verkaufsgespräche |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.1.16 Punkt eins Punkt eins Kundenbedürfnisse ermitteln.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 Kundinnen/Kunden entsprechend ihrer individuellen Wünsche eingehend beraten (zB geeignete Verkehrsverbindung und Tarifangebote, geeignete Reisearrangements).
| x | x | x | x |
6.2 Angebotserstellung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen.
| x | | | |
die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären.
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die Kalkulation von Angeboten durchführen (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, Deckungsbeiträgen und Ermäßigungen).
| x | x | | |
individuelle mündliche und schriftliche Angebote für Kunden erstellen.
| x | x | | |
Zusatzleistungen unter Berücksichtigung von Up- und Cross-Selling zielgerecht anbieten (zB Reservierungen, Reiseversicherungen).
| | x | x | x |
Kundinnen/Kunden über die allgemeinen Reisebedingungen und Bestimmungen des Konsumentenschutzes aufklären.
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Fragen und Einwände der Kundinnen/Kunden berücksichtigen.
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Informationspflichten berücksichtigen.
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6.3 Verkauf und Fahrkartenrevision |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
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mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
| x | | | |
in- und ausländische Tickets für Einzel- und Gruppenfahrten, Reisearrangements und sonstige Angebote des Unternehmens verkaufen.
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Reservierungen, Vorbestellungen, Buchungen und Stornierungen entgegennehmen (zB telefonisch, über Buchungsplattformen, Reservierungssysteme, per E-Mail), durchführen bzw. zur Erfüllung weiterleiten.
| x | x | | |
Gutscheine erstellen und ausfertigen.
| | x | x | x |
Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und überprüfen (zB Buchungs- und Reservierungsbestätigung, Voucher, Rechnung).
| x | | | |
Schriftstücke im Rahmen einer nicht-ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Mahnungen, Fahrgeldnachforderungen) und auf ihre Richtigkeit überprüfen.
| | | x | x |
die Gültigkeit und Richtigkeit der Produkte während der Zugfahrt kontrollieren und anhand betrieblicher Vorgaben entsprechend Maßnahmen einleiten.
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6.4 Zahlungsverkehr |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.4.16 Punkt 4 Punkt eins verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.
| x | | | |
Gutscheine annehmen und verrechnen.
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Barzahlungen und unbare Zahlungen von Kunden abwickeln.
| x | | | |
Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
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den Kassastand überprüfen.
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6.5 Verkehrsleistungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.5.16 Punkt 5 Punkt eins Zusatzleistungen im Bereich Verkehrsleistungen darstellen (zB Reservierungen, Radtransport).
| x | x | | |
Verkehrsverbindungen nach Kundenbedürfnissen ermitteln.
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Kundinnen/Kunden bei der optimalen Verkehrsroutenplanung beraten.
| | x | x | x |
Zahlungsbelege und Tickets erstellen und aushändigen.
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Kundinnen/Kunden über ticketspezifische Reisebedingungen informieren.
| | x | | |
6.6 Reiseberatung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.6.16 Punkt 6 Punkt eins die Grundlagen der Reiseplanung (zB Verkehrswege, Sehenswürdigkeiten) darstellen.
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Kundinnen/Kunden bei der optimalen Reiseplanung beraten.
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Zusatzleistungen im Bereich Reiseleistungen darstellen (zB Reiseversicherungen).
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Kundinnen/Kunden über die Geschäftsbedingungen aufklären.
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Reisekataloge im Rahmen der Kundenberatung und im Verkauf verwenden.
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an der individuellen Reiseangebotserstellung entsprechend der jeweiligen Kundenwünsche mitwirken.
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Gesamtreisekosten berechnen.
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7. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce |
7.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings und von E-Commerce |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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7.1.17 Punkt eins Punkt eins Ziele des betrieblichen Marketings und von E-Commerce erklären.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über das betriebliche Marketing und von E-Commerce geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).
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7.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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7.2.17 Punkt 2 Punkt eins an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Informationsblätter zu betrieblichen Angeboten) mitarbeiten (Texte erstellen, Textbausteine bearbeiten, Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten mit betrieblicher Software durchführen).
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am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, betrieblichen Außenauftritt durch adäquate Beiträge für die sozialen Netzwerke mitgestalten).
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die Kundinnen/Kunden des Lehrbetriebs klassifizieren und geeignete verkaufsfördernde Maßnahmen setzen (Kundenmanagement).
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einen Überblick über die Strategien und Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Kundenbindung geben
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betriebliche Kundenbindungsprogramme anwenden.
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bei der betrieblichen Nutzung von sozialen Netzwerken zur Kundenansprache mitwirken.
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7.3 Online-Vertrieb |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die Funktionsweise von Online-Vertrieb und Marketing darstellen.
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die betrieblichen Online-Kampagnen erklären.
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das betriebliche E-Commerce-System fachgerecht nutzen (zB mit virtuellen Reiseplattformen und Online-Verkaufsplattformen fachgerecht arbeiten).
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einfache Änderungen in E-Commerce-Systemen nach Vorgaben durchführen.
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8. Kompetenzbereich: Office-Management |
8.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs |
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8.1.18 Punkt eins Punkt eins die übliche Ausstattung ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage, Tablet, Handy).
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
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8.2 Kommunikation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
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Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an die Empfängerin/den Empfänger weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
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Auskünfte geben und einholen.
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interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
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externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
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bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
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Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
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8.3 Posteingang und -ausgang |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.3.18 Punkt 3 Punkt eins den Posteingang und -ausgang bearbeiten.
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E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder weiterleiten).
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8.4 Terminmanagement |
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8.4.18 Punkt 4 Punkt eins Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
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Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
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Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
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8.5 Besprechungen und Meetings |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.5.18 Punkt 5 Punkt eins Raumreservierungen vornehmen und Räume vorbereiten.
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Unterlagen vorbereiten und aufbereiten.
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Einladungen verfassen und verschicken.
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8.6 Organisation von Dienstreisen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.6.18 Punkt 6 Punkt eins Verkehrsmittel und Routen, auch unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Kriterien, recherchieren und eine Vorauswahl unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben treffen.
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Angebote für Unterkünfte und Verkehrsmittel unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben sowie unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Kriterien vergleichen.
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bei der Buchung von Unterkünften und Verkehrsmitteln mitwirken.
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8.7 Betriebliches Rechnungswesen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.7.18 Punkt 7 Punkt eins die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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die Grundlagen des Rechnungswesens des Lehrbetriebs bei der Ausführung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten.
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die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.
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8.8 Beschaffung und Inventur |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.8.18 Punkt 8 Punkt eins die Grundlagen des Beschaffungsprozesses (zB Bedarfsfeststellung, Bezugsquellenauswahl) des Lehrbetriebs darstellen und daran mitwirken (zB beim Einkauf des Büromaterials).
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die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
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