Spezialambulanzen für Immunsupprimierte
Als fachlich geeignete Ambulanzen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, COVID-19-Impfpflichtgesetz, die für die dort in Behandlung befindlichen Patienten das Vorliegen von Ausnahmegründen bestätigen können, gelten Ambulanzen inländischer Krankenanstalten, insbesondere folgende Ambulanzen: