Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 22. November 2022 | Teil römisch zwei |
416. Verordnung: | GSA-Vergütungsverordnung |
Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2022,, insbesondere dessen Paragraph 13, Absatz 4, wird verordnet:
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
Polaschek