BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 22. November 2022

Teil römisch zwei

416. Verordnung:

GSA-Vergütungsverordnung

416. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)

Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2022,, insbesondere dessen Paragraph 13, Absatz 4, wird verordnet:

Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

Paragraph eins,

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

Inkrafttreten

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.

Polaschek