Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 30. August 2022 | Teil römisch zwei |
329. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG |
Aufgrund des Paragraph 8, Absatz 3, des Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1987,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2017,, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2009,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Ziffer eins, wird der Betrag von „146 Euro“ durch den Betrag von „161 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, Ziffer 2, Litera a, wird der Betrag von „121 Euro“ durch den Betrag von „133 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph eins, Ziffer 2, Litera b, wird der Betrag von „109 Euro“ durch den Betrag von „120 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, wird der Betrag von „12 Euro“ durch den Betrag von „13 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, wird der Betrag von „29 Euro“ durch den Betrag von „32 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, wird der Betrag von „170 Euro“ durch den Betrag von „187 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, wird der Betrag von „146 Euro“ durch den Betrag von „161 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 8, In Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, wird der Betrag von „451 Euro“ durch den Betrag von „496 Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, Paragraph 5, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Zadić