BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 8. Juli 2022

Teil römisch drei

96. Kundmachung:

Geltungsbereich der in Doha beschlossenen Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

96. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Doha beschlossenen Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2020,, angenommen:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Annahmeurkunde:

Albanien

22. Oktober 2020

Cabo Verde

15. Juni 2022

Katar

28. Oktober 2020

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 14. Dezember 2020 die Ausdehnung der Anwendung der Doha-Änderung des Protokolls von Kyoto auf die Kaimaninseln notifiziert.

Edtstadler