Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 9. Juni 2022 | Teil römisch drei |
89. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Turkmenistan am 4. Mai 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2020,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat China am 4. Mai 2022 die Anwendung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong erstreckt und dabei erklärt, dass die Erklärung der Volksrepublik China nicht durch Artikel eins, Absatz eins, Litera b, des Übereinkommens gebunden zu sein (sh. Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,), nicht für die Sonderverwaltungsregion Hongkong gilt.
Edtstadler