Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 9. Juni 2022 | Teil römisch drei |
83. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Lettland das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 274 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 218 aus 2020,), am 20. Mai 2022 unterzeichnet und am selben Tag seine Ratifikationsurkunde hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 6, Absatz 3, für Lettland mit 21. August 2022 in Kraft.
Edtstadler