Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 9. Juni 2022 | Teil römisch drei |
82. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo am 11. Mai 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2021,) hinterlegt.
Edtstadler