Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 19. Mai 2022 | Teil römisch drei |
79. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 9. Mai 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 296 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2021,) hinterlegt.
Edtstadler