BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 22. April 2022

Teil römisch drei

64. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

64. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Italien

8. Februar 2022

Spanien

7. April 2022

Italien und Spanien haben anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1

Überdies hat Spanien eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass das Übereinkommen vom Vereinigten Königreich2 ratifiziert und von diesem auf Gibraltar angewendet wird.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 220]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens namhaft gemachten zuständigen Behörden.

2  Ratifikation kundgemacht in BGBl. III Nr. 155/2021.