Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 22. April 2022 | Teil römisch drei |
62. Kundmachung: | Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat Spanien am 7. April 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2021,) hinterlegt und dabei eine interpretative Erklärung zum Übereinkommen sowie eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass das Übereinkommen vom Vereinigten Königreich ratifiziert und von diesem auf Gibraltar angewendet wird.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 199].