BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 22. April 2022

Teil römisch drei

62. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

62. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat Spanien am 7. April 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2021,) hinterlegt und dabei eine interpretative Erklärung zum Übereinkommen sowie eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass das Übereinkommen vom Vereinigten Königreich ratifiziert und von diesem auf Gibraltar angewendet wird.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 199].