Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 28. Jänner 2022 | Teil römisch drei |
6. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Finnland am 4. Jänner 2022 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2021,) hinterlegt.
Edtstadler