Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 4. April 2022 | Teil römisch drei |
52. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zu der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2021,), hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
St. Lucia | 2. November 2021 | |
Tansania, Vereinigte Republik | 25. März 2022 | |
Türkei1 | 10. November 2021 | |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Spanien am 20. Jänner 2022 die vorläufige Anwendung gemäß Artikel römisch fünf, der in Kigali beschlossenen Änderung erklärt.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.f].