BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 4. April 2022

Teil römisch drei

52. Kundmachung:

Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

52. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zu der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2021,), hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

St. Lucia

2. November 2021

Tansania, Vereinigte Republik

25. März 2022

Türkei1

10. November 2021

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Spanien am 20. Jänner 2022 die vorläufige Anwendung gemäß Artikel römisch fünf, der in Kigali beschlossenen Änderung erklärt.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.f].