BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 4. April 2022

Teil römisch drei

51. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

51. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich am 11. März 2022 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2021,) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 11. September 2022 wirksam.

Edtstadler