Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 4. April 2022 | Teil römisch drei |
51. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich am 11. März 2022 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2021,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 11. September 2022 wirksam.
Edtstadler