BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 4. April 2022

Teil römisch drei

48. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

48. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kasachstan am 24. März 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2021,) hinterlegt.

Edtstadler