Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 4. April 2022 | Teil römisch drei |
47. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2021,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Philippinen1 | 24. März 2022 | |
Togo1 | 14. Juli 2021 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].