BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 10. März 2022

Teil römisch drei

31. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

31. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Malawi am 11. Februar 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2021,) hinterlegt.

Edtstadler