BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 30. Dezember 2022

Teil römisch drei

211. Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1030 Ausschussbericht 1148 Sitzung 131,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10778 Sitzung 934,, )

211.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen1

[Abänderungsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abänderungsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abänderungsprotokoll in arabischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Dezember 2022 ausgetauscht; das Abänderungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz 2, mit 1. März 2023 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 88/2004.